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Werkverkehrs­versicherung

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen.
Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen?

Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird?

Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden.

Für wen ist die Versicherung?

Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z.B. Elektro-, Heizungs- u. Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.)

Was ist versichert?

Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete, usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS.

Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch

  • Transportmittelunfall
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Höhere Gewalt

Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc.

Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie
  • Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
  • normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
  • Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände, Geld und sonst. Valoren, Dokumente, Urkunden, Chip- und Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und Pflanzen, Umzugsgüter

Wo gilt die Versicherung?

Je nach Bedarf ist Deckung in Deutschland, den Anrainerstaaten oder ganz Europa (ohne GUS-Staaten) möglich.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge im Werkverkehr, die zeitgleich im Einsatz sind) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Versicherungswert der in Verlust geratenen oder total beschädigten Güter. Gegebenenfalls wird ein Abzug „neu für alt“ berücksichtigt.


Schadenbeispiele aus der Praxis

Brand

Eine Werbeagentur fertigte für einen Hersteller von Trittschalldämmungen Mustermappen und Prospekte für zwei zeitnah stattfindende Messen an. Den Transport zum Auftraggeber übernahm sie selbst. Auf dem Weg zum Kunden fängt der Wagen wegen einer undichten Benzinleitung Feuer. Der Brand breitet sich schnell im Innenraum des Wagens aus und macht einen großen Teil der Ware unbrauchbar. Die Reparaturkosten am Fahrzeug werden über die Teilkasko erstattet. Der Wert der unbrauchbaren Ware über die Werkverkehrsversicherung.

Unfall

Der Transporter eines Handwerksbetriebs gerät während eines Wolkenbruchs ins Schleudern. Er kommt von der Straße ab und überschlägt sich. Mitgeführtes Baumaterial und Werkzeuge werden aus dem Wagen geschleudert oder im Wagen beschädigt. Die Werkverkehrsversicherung kommt für den Schaden an Ware und Werkzeug auf.

Sinnvolle Ergänzungen

Werden Güter durch Dritte mit fremden Verkehrsmitteln (z.B. Schiff, Bahn, Flugzeug, Lkw) transportiert empfiehlt sich eine Warentransportversicherung. Hierbei handelt es sich dann nicht mehr um einen Transport im Rahmen des Werkverkehrs.

Nicht immer ist ein Auftrag auf einer Baustelle an einem Tag zu erledigen. Werkzeuge und Baumaterialien werden dann in der Regel vor Ort z. B. im Bauwagen oder Container gelagert. Dort sind sie einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt (z. B. Diebstahl). Auch gegen diese Gefahren können Sie Vorsorge treffen. Wir helfen gerne, den passenden Schutz zu finden.

Schützen Sie Ihr Fahrzeug mit einer Erweiterung der Kaskoversicherung gegen Schäden, die durch die transportierten Güter verursacht werden. Die Vollkaskoversicherung deckt nur Schäden, die plötzlich von außen verursacht werden (z. B. durch den Baum, mit dem kollidiert wird). Auch Ladung kann beispielsweise durch schlechte Sicherung erhebliche Schäden im Innenraum verursachen, die nur mit einer entsprechenden Erweiterung versichert werden können.

Bei Unfällen im Straßenverkehr ist der Rechtsstreit nie sonderlich weit. Um Ansprüche wie einen Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder ähnliches auch bestmöglich durchsetzen zu können, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Diese kann je nach gewähltem Umfang auch für z. B. Streitigkeiten bei Hilfsgeschäften, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder bei steuerrechtlichen Problemen eintreten.

Um Ihre Betriebseinrichtung, die nicht mit auf Fahrt geht, ebenfalls gegen eine Vielzahl von Gefahren abzusichern, sollten Sie in jedem Fall eine gewerbliche Inhaltsversicherung abschließen. Hier wird meist auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit geboten, die Ihre laufenden Kosten trägt, wenn Ihre Geschäftstätigkeit aufgrund eines versicherten Schadenereignisses für einige Zeit ruhen muss, bis alle Schäden behoben wurden.

Kommt es bei einer dienstlichen Fahrt zu einem Unfall, bei dem auch Mitarbeiter verletzt werden, sind Sie als Arbeitgeber immer in der moralischen Zwickmühle. Es gibt zwar keine rechtliche Verpflichtung, Ihre geschädigten Mitarbeiter zu unterstützen, man muss aber schon davon ausgehen, dass Angehörige und Betriebsangehörige dies erwarten werden. Der Unfall geschah ja, als man im Auftrag Ihrer Firma unterwegs war. Mit einer Gruppenunfallversicherung lösen Sie das Problem einfach und preiswert für Ihr gesamtes Team.


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