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Auslandskrankenversicherung für Mitarbeiter

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Auslandsreisekranken­versicherung für Mitarbeiter

Schickt ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen ins Ausland, hat er bestimmte Pflichten.

Kommt es beispielsweise während des Auslandseinsatzes zur Erwerbsminderung des Angestellten, hat der Arbeitgeber – im Rahmen der Fürsorgepflicht – den Arbeitnehmer so zu stellen, dass ihm durch die Tätigkeit im Ausland keine Nachteile entstehen. Auch im Falle einer Erkrankung im Ausland ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Heilbehandlungskosten zu erstatten, die während eines beruflichen Auslandeinsatzes entstehen.

Das Problem: Eine private Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung des Mitarbeiters greift in all diesen Fällen nicht, da hier berufliche Tätigkeiten meist ausgeschlossen sind.

Für wen ist die Versicherung?

Empfehlenswert ist eine Auslandskrankenversicherung für alle Betriebe und Unternehmer, die Mitarbeiter aus beruflichen Gründen ins Ausland entsenden.

Was ist versichert?

Ganz gleich wo sich Angestellte außerhalb Deutschlands aufhalten: Im Bedarfsfall werden alle medizinisch notwendigenKosten bis hin zum ärztlich verordneten Rücktransport übernommen.

Welche Zahlungen werden geleistet?

Kosten werden übernommen für:

  • Ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • Stationäre Krankenhausbehandlung, einschl. Operationen
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
  • Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
  • Ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
  • Überführung bei Tod

Welche Gefahren uns Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über die schmerzstillende Wirkung hinausgehen.

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz gilt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weltweit. Allerdings müssen Reisen in Krisengebiete vorher mit dem Versicherer abgeklärt werden.


Leistungsbeispiele aus der Praxis

Betriebsunfall

Ein Mitarbeiter befand sich zum Aufbau einer von seinem Arbeitgeber konzipierten Fräsanlage in Spanien. Während des Probebetriebes kam es zu einem tragischen Betriebsunfall, bei dem der Monteur drei Finger seiner linken Hand verlor. Alle anfallenden Kosten für die Notfall-OP und die anschließende medizinische Versorgung und Betreuung übernahm die vom Arbeitgeber speziell abgeschlossene Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung für Mitarbeiter.

Verkehrsunfall

Zur Montage einer Wasserkraftanlage befand sich ein Mitarbeiter in Ruanda und wurde während eines Ausfluges an einem arbeitsfreien Tag in einen Verkehrsunfall
verwickelt, bei dem er sich eine stark Schädelverletzung zuzog. Es fielen erhebliche Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport an, da die erforderliche Behandlung vor Ort nicht durchgeführt werden konnte.


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