Eine Krankenzusatzversicherung - Krankentagegeld kann nur von Personen abgeschlossen werden, die auch ein Arbeitseinkommen haben.
Außerdem ist nur eine Absicherung maximal in Höhe des tatsächlichen Einkommmensausfalles möglich.
Was zahlt der Arbeitgeber?
Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.
Was zahlt die Krankenkasse?
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld.
Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens.
Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2018: 4.950 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger.
Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70 % / 90 % Regel angewandt.