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Betriebliche Kranken­ver­si­che­rung

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Betriebliche ­Kranken­ver­si­che­rung

Ein Bonus für Ihre Mitarbeiter und Ihre Firma!

Dass die Zahl der Arbeitnehmer abnimmt und dass die Belegschaften älter werden, müssen immer mehr Firmen schmerzlich erfahren.

Drei Problemfelder entstehen dadurch für den Arbeitgeber:

  • Es wird zunehmend schwieriger den Bedarf an Fachund Führungskräften zu decken. Das betrifft sowohl die Gewinnung neuer, als auch die Bindung vorhandener Mitarbeiter.
  • Die Belegschaften in den Unternehmen altern. Da die krankheitsbedingten Ausfallzeiten mit zunehmendem Alter steigen, führt das zu einem erheblichen Produktivitätsverlust
    und zu einer Erhöhung der krankheitsbedingten Kosten.
  • Die Leistungen in der GKV werden immer weiter reduziert und das trotz steigender Beitragssätze. Durch die schlechtere Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter verlängern sich die Genesungs- und damit die Ausfallzeiten und darüber hinaus steigen durch die Erhöhung der Beitragssätze auch noch die Lohnnebenkosten.

Durch eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung können Sie dafür sorgen, dass die Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen wieder sinken und durch den zusätzlichen Versicherungsschutz
bieten Sie den MitarbeiterInnen einen Mehrwert, den diese so auf dem Markt - aufgrund der eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen - vielleicht gar nicht mehr bekommen können. Es ergibt sich hier für Sie und Ihre Mitarbeiter eine klassische Win-Win-Situation.

Wie funktioniert die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung?

Grundsätzlich ist die „betriebliche Kranken­ver­si­che­rung“ als solche nicht definiert. Allgemeingültig ist, dass der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer oder mehreren Privaten Kranken­ver­si­che­rungen schließt. Er wählt dazu einen oder mehrere Tarife für seine Mitarbeiter aus, oder stellt eine Auswahl von Tarifen zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Versicherer verschiedene Voraussetzungen definiert, unter denen sie bestimmte Tarife oder tarifliche Vergünstigungen einräumen.

Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote von allen Mitarbeitern oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden diese Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne Gesundheitsprüfung geboten. Werden die Voraussetzungen nur teilweise erfüllt, erfolgt zum Teil nur eine „vereinfachte Gesundheitsprüfung“. Diese ist bei einigen Anbietern wiederum mit einem „Kontrahierungszwang“ für den Versicherer verbunden, so dass jeder Mitarbeiter auch Versicherungsschutz erhält.

Je nach Versicherungsgesellschaft können weitere Vorgaben des Versicherers gegeben sein. So setzen einige Versicherer voraus, dass es zumindest ein Sammelinkasso bei der Firma geben kann. Andere verlangen auch, dass die Firma Versicherungsnehmer und damit Beitragsschuldner ist. Darüber hinaus gibt es auch unterschiedliche Einschränkungen der Versicherer in Bezug auf verschiedene Berufsgruppen.

Welche Vorteile ergaben sich für den Arbeitnehmer?

  • Der Arbeitnehmer wird durch die bessere medizinische Versorgung schneller wieder gesund.
  • Der Arbeitnehmer kann Versicherungsschutz ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung erlangen

Ein Beispiel:

Einer Ihrer Kundendienst-Mitarbeiter hatte schon lange Rückenprobleme. Nach einem Bandscheibenvorfall hat er nun endlich beschlossen etwas für seine Gesundheit zu tun und beginnt regelmäßig Sport zu treiben. Bei einer seiner Joggingrunden übersieht er allerdings ein Schlagloch. Er stolpert so unglücklich, dass er sich mehrere Bänder im Knie reißt. Stehen und erst recht Autofahren sind ihm nun leider nicht mehr möglich. Glücklicherweise hatten Sie in der Woche zuvor eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung mit einem Tarif abgeschlossen, der Ihren Mitarbeitern für ambulante und stationäre Operationen wahlärztliche Behandlung und bei stationären Operationen ein Einbettzimmer absichert. Ihr Mitarbeiter kann daher einen ausgewiesenen Spezialisten für die notwendige Operation konsultieren.

Ihrem Mitarbeiter selbst wäre ein solcher Versicherungsschutz aufgrund seiner Vorerkrankungen höchstwahrscheinlich verwährt geblieben.

Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitgeber?

  • Gesündere Mitarbeiter
  • Weniger Fehlzeiten
  • Motiviertere Mitarbeiter

Weiter im Beispiel:

Auch für Sie ergibt sich durch Ihre Entscheidung für die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung hier nun ein unmittelbarer Nutzen. Aufgrund der Behandlung durch den Speziallisten verheilen die Folgen der Operation ungewöhnlich schnell. Und da Ihr Mitarbeiter  durch die Zusatzversicherung als Privatpatient gilt, ließ sich die Wartezeit auf die Operation auch beträchtlich verkürzen, so dass die Ausfallzeit Ihres Mitarbeiters nur einen Bruchteil dessen betrug, was ohne Zusatzversicherung zu erwarten gewesen wäre. Und auch Ihr Mitarbeiter freut sich, dass ihm aufgrund Ihrer Fürsorge viele Wochen mit Schmerzen erspart wurden.

Beiträge

Die Beiträge in der betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung sind in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert.

Dies führt zu Beiträgen, die im Vergleich zu den sonst erhältlichen Einzeltarifen sehr günstig sind.

Bezüglich der Finanzierung der betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung sind drei Konstellationen denkbar und möglich:

  • Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt auch durch den Arbeitnehmer.

Diese Variante ist die für den Arbeitgeber einfachste. Der Arbeitgeber schließt lediglich einen Rahmenvertrag und hat darüber hinaus nichts mehr mit dem Vorgang zu tun.

Allerdings ist es einerseits auf diese Art und Weise sehr schwierig, die für den Entfall der Gesundheitsprüfung notwendigen Quoten zusammen zu bekommen und andererseits wird diese Möglichkeit auch nur von wenigen Anbietern der bKV angeboten.

  • Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber.

Bei dieser Variante tauchen keine wesentlichen Änderungen zu der oben genannten Variante auf.

Sie wird nur von ein paar weiteren Anbietern als Möglichkeit zur Verfügung gestellt, da die Abwicklung einfacher zu organisieren ist.

  • Die Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Kranken­ver­si­che­rung

Bei der Arbeitgeberfinanzierten bKV sind wiederum zwei Möglichkeiten gegeben. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass es sich nach Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10.10.2013 bei Beiträgen zur betrieblichen Kranken­ver­si­che­rungen für den Arbeitnehmer um einen geldwerten Vorteil handelt.

Es stellt sich also die Frage, wer die Versteuerung des Beitrags übernimmt:

  • Der Arbeitnehmer versteuert die Beiträge der bKV als geldwerten Vorteil und entrichtet auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben für diesen.
  • Der Arbeitgeber versteuert die von ihm gezahlten Beiträge für den Arbeitnehmer pauschal.

Zusammenfassung

Die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung ist ein einfach installierbares, hervorragendes Instrument zur indirekten Steigerung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter, da die Motivation gesteigert und die Verweildauer im Krankenstand gesenkt werden. Auch das „Wir-Gefühl“ und die damit verbundene Loyalität zur Firma kann durch die kollektive Krankenergänzung gesteigert werden.

Da auch Ihre Mitarbeiter konkreten praktischen Nutzen - bei keiner oder nur einer geringen finanziellen Belastung - haben, führt die Einführung der betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung zu einer echten Win-Win-Situation für alle Beteiligten.


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