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Reise­kranken­ver­si­che­rung

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Reisekranken­versicherung

Urlaubszeit - die schönste Zeit im Jahr!

Trotzdem: Vor und auch während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.

Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme aufwerfen. Denn im Ausland ist durch die eigene Kranken­ver­si­che­rung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben.

Sorgen Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass Sie Ihren Urlaub ohne Sorgen genießen können.

Für wen ist die Versicherung?

Für jeden, der sich vor und während einer Reise optimal absichern möchte.

Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung

Da die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung sehr sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinisch versorgt werden muss. Die private Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung übernimmt jedoch keine Kosten für Krank­hei­ten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.

Die Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
  • schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
  • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
  • ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
  • Überführung bei Tod

Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen.

Weiterhin sind bei den meisten Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rungen nur Urlaubsreisen versichert. Neben Policen für die Einzelperson gibt es auch Gruppenverträge (z. B. für Familien).

Für berufliche Reisen ins Ausland (auch z. B. „Work & Travel“, Auslandsstudium, etc.) werden spezielle Tarife angeboten. Zu berücksichtigen ist auch, dass teilweise Urlaubsreisen von Ausländern ins Heimatland nicht mitversichert sind.


Leistungsbeispiel aus der Praxis

Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung

Während einer Urlaubsreise auf Mallorca stürzt das Kind von Frau S.. Beim Arzt wird festgestellt, dass es sich den Arm gebrochen hat. Die Kosten für die medizinische Versorgung muss Frau S. beim Arzt direkt bezahlen. Die Rechnung für die Behandlung des Kindes reicht sie bei Ihrer Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung ein. Diese erstattet daraufhin die Kosten. Ohne zusätzliche Absicherung hätte Frau S. die Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen.


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