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Berufsunfähigkeits­versicherung

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen.

Im Falle einer Berufs­unfähig­keit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.

Für wen ist die Versicherung?

Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen 280.000 weitere Fälle hinzu.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufs­unfähig­keit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufs­unfähig­keitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38% des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen.

Auch für Menschen deren Geburts­datum vor dem 2. Januar 1961 liegt, hat sich der gesetzliche Versicherungsschutz mverschlechtert. Die Leistungen wurden stark reduziert. Deswegen ist auch hier eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung sehr zu empfehlen, um die finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.

Der größte Vermögenswert wird zu oft vernachlässigt

Beispiel: Ein 35-jähriger Mann, mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 Euro und 13 Monatsgehältern, verdient bei einer Gehaltssteigerung von 2% p.a. in den nächsten 30 Jahren seines Arbeitslebens über 1,3 Mio. Euro!

Berufs­unfähig­keit kann jeden treffen

Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer Berufs­unfähig­keit offensichtlich ist: z.B. bei Dachdeckern oder Fliesenlegern. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt deshalb häufi g, er könne gar nicht berufsunfähig werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert wird. Ursachen sind häufi g Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. mAuch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufs­unfähig­keit.

Was ist versichert?

Eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist, d.h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

Wann liegt eine Berufs­unfähig­keit vor?

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Defi nition von Berufs­unfähig­keit: „Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, mVersicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z.B. Risiko­lebens­ver­si­che­rung oder Pfl egezusatzversicherung).

Welche Ereignisse sind u.a. nicht mitversichert?

  • Liegt die Berufs­unfähig­keit unter 50%, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt.
  • Bestimmte Berufe sind bei vielen Anbietern nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, wie z.B. Piloten oder Sprengmeister.
  • Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Bei Vorsatz wird nicht geleistet z.B. ein Chirurg trennt sich absichtlich einen Finger ab, um seine Berufs­unfähig­keitsrente zu erhalten.
  • Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d.h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz. Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz mehr möglich.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Freizeitunfall

Der Schichtleiter einer Fabrik, Herbert H., stürzt in seiner Freizeit mit dem Fahrrad und verletzt sich dabei so schwer, dass er künftig seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann.

Eine private Vorsorge hielt er nicht für nötig. Jetzt sitzt Herr H. bei seinem bisherigen Arbeitgeber am Empfang und begrüßt die Kolleginnen und Kollegen deren Vorgesetzter er vor seinem Unfall war.

Stress durch Arbeit

Als Abteilungsleiterin der Buchhaltung stand Frau B. oft unter starkem Termindruck. Der Stress löste bei ihr eine schwere Depression aus.

Schon seit mehreren Monaten kann Frau B. nicht mehr arbeiten und auch in Zukunft wird Sie Ihren Beruf wohl nicht mehr ausüben können.

Glücklicherweise erhält Sie aus Ihrer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung eine monatliche Rente. Damit kann sie ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten und hat noch genug Mittel zur Verfügung, um die Behandlungskosten zu begleichen, die ihre gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht vollständig übernommen hat.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Eine Dread Disease (Schwe­re Krank­hei­ten) Absicherung ist die ideale Ergänzung zu einer Berufs­unfähig­keitsversicherung. Während letztere eine monatliche Rente auszahlt, wenn mind. 50% Berufs­unfähig­keit für voraussichtlich mind. 6 Monate vorliegt, erhalten Sie über die Dread Disease Versicherung eine vereinbarte Einmalzahlung beim Eintreten bestimmter Erkrankungen, unabhängig davon, ob Sie arbeiten können oder nicht. Vor allem für Selbstständige und Per­sonen mit Vorerkrankungen kann diese Versicherung auch eine Alternative zur Berufs­unfähig­keitsabsicherung sein.

Zusätzlich ist eine Unfall­ver­si­che­rung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.

Ergänzend zur Berufs­unfähig­keitsversicherung sollte auch an eine private Rentenversicherung gedacht werden. Denn die Berufs­unfähig­keitsrente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der abzusichernden Berufs­unfähig­keitsrente berücksichtigt werden, damit dem nahtlosen Übergang zwischen Berufs­unfähig­keitsrente zur Privatrente nichts im Wege steht. Im Regelfall besteht die Möglichkeit, bei einer privaten Rentenversicherung auch die Beitragsübernahme im Falle der Berufs­unfähig­keit mit zu vereinbaren. Im Falle einer versicherten Berufs­unfähig­keit würde Ihr Rentenversicherer die Beitragszahlung dann so lange für Sie übernehmen, bis sich Ihre gesundheitliche Situation verbessert oder der Vertrag ausläuft.

Da es selbst mit den besten Bedingungswerken am Markt im Einzelfall zwischen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Versicherungskunden mzu unterschiedlichen Meinungen bei Beantragung der Leistung kommen kann, ob eine versicherte Berufs­unfähig­keit mvorliegt oder nicht, sollten Sie sich auch für diesen seltenen Fall wappnen. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung stärkt Ihnen den Rücken, wenn Sie sich gezwungen sehen, die versicherten Leistungen auf dem Rechtsweg erstreiten zu müssen. Alle Kosten für Ihren Rechtsanwalt, das Gericht, nötige Gutachten usw., werden von dieser sinnvollen Sparte übernommen.


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