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Wassersport­kasko

Wer zum ersten mal ein Boot steuert, stellt schnell fest: Ein Boot hat keine Bremse. Anders als beim PKW lassen sich daher manche gefährliche Situationen einfach nicht mehr verhindern. Jedes Jahr ereignen sich auf dem Gebiet der Europäischen Union knapp 50.000 Unfälle im Zusammenhang mit Wassersport – teilweise mit verheerendem Ausgang.

Es wundert daher nicht, dass die Wassersporthaftpflicht u. a. in den Niederlanden, Italien, Spanien und der Schweiz eine Pflichtversicherung ist. Wer auf diesen Versicherungsschutz verzichtet, setzt seine finanzielle Existenz aufs Spiel!

Auch eigene Schäden am Boot können schnell sehr kostspielig werden. Für solche Fälle bietet die Wassersportkaskoversicherung einen umfangreichen Schutz - ganz ähnlich wie beim Pkw. Sorgen Sie vor!

Für wen ist die Versicherung?

Ein absolutes „Muss“ für jeden, der ein Segel- oder Motorboot besitzt.

Was ist versichert?

Kaskoversicherung

Versichert ist das Fahrzeug, die Maschinenanlage sowie das Zubehör. Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil des Fahrzeugs zu sein, dem Betrieb des Fahrzeugs dauerhaft dienen. Hierunter fallen insbesondere technische Ausrüstung, Segel und Mobiliar.

Die Kaskoversicherung bietet eine „All-Risk-Deckung“ für die versicherten Sachen, bei der es nur wenige Gefahrausschlüsse gibt.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Kaskoversicherung

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit
  • Bearbeitung (z. B. Brandschaden bei Farbablösung)
  • Alter und Abnutzung
  • Strahlung
  • Krieg
  • Teilnahme an Rennen und Regatten
  • Fäulnis
  • Rost, Oxydation, Korrosion, Kavitation, Osmose
  • Ungeziefer, Ratten und Mäuse
  • Frost, Eis, Sonneneinwirkung, Regen, Schnee

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend.

Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Per­sonen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haft­pflichtversicherung) vorgesorgt werden.

Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht- Selbst­behalt von 10%, max. das 1,5-fache des Jahrsbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbst­behaltversicherung zu empfehlen.

Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.


Schadenbeispiele aus der Praxis

Prominentes Beispiel 1

Der Schauspieler Götz George war am 30. Juli 1996 im Urlaub beim Schwimmen von einem Motorboot erfasst und am linken Bein schwer verletzt worden. Sein linker Fuß war der Länge nach aufgeschlitzt worden, die Schiffsschraube zertrümmerte das Knie. Er musste sich einer mehrstündigen Knieoperation unterziehen und mehrere Dreharbeiten absagen.

Der Schauspieler verklagte den Bootsbesitzer auf 1,1 Million Mark Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Prominentes Beispiel 2

Der ehemalige Formel-1-Pilot JJ Lehto verursachte 2010 einen Bootsunfall. Mit zu hohem Tempo war er in einem Kanal in Raasepori (Süd-Finnland) gegen einen Brückenpfeiler gefahren. Ein Freund, der sich mit im Boot befand, verstarb an den Unfallverletzungen.

Anprall

Im August 2012 kollidierte ein Katamaran in Cuxhaven mit der Verlade-Anlage. Die Wucht des Aufpralls riss den Mast aus seiner Verankerung. Dabei zerriss das Segel, mehrere Antennen und der Kompass wurden zerstört.

Der Sachschaden an der 13,5-Meter-Yacht betrug fast 50.000 Euro.

Diebstahl

Thilo G. hat ein Sportmotorboot, welches ganzjährig am Lago Maggiore anliegt. Eines Nachts stiehlt eine Gruppe Jugendlicher das Boot für eine Spritztour. Da Alkohol mit im Spiel ist, fahren Sie zu schnell und zu dicht am Ufer. Dabei wird der Rumpf aufgerissen.

Das Boot kentert, die Jugendlichen flüchten. Bergung und Reparatur des Boots summieren sich auf 25.000 Euro.

Feuer

Zwei Freunde fahren mit dem gemeinsamen Boot (Außenborder) auf der Müritz. Der Motor überhitzt und beginnt zu brennen. Durch das Feuer wird das Boot beschädigt und sinkt.


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