Aktuelles

§ 439 Abs. 3 BGB und die kaufrechtliche Mängelhaftung

Ein Risiko, für das die meisten Betriebshaftpflichttarife derzeit wohl keinen Versicherungsschutz bieten, sind die Kosten von Aus- und Einbauten,wenn mangelhafte Produkte verkauft wurden. Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet grundsätzlich jeder Hersteller für Schäden, die auf Fehler in und bei seinen Produkten zurückzuführen sind. Eine Produkthaftpflichtversicherung, die in den meisten Betriebshaftpflichttarifen bereits enthalten sein dürfte, deckt diese. Konstruktionsfehler,Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler u. ä. sind mögliche Ursachen für Haftungsprobleme, welche in die Deckung der bereits angesprochenen Produkthaftpflichtversicherung
fallen.

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Nicht schätzen oder über den Daumen peilen – die Summe muss stimmen!

Im Grunde ist das Prinzip recht schnell erklärt:

Wer jeden versicherten Schaden in der Inhaltsversicherung komplett
erstattet haben möchte, muss auch die Versicherungssumme
so wählen, dass sie für die ganze Betriebseinrichtung
ausreicht. Auch wenn einem dies als Selbstverständlichkeit
erscheinen mag, kommt es gerade deswegen in der Praxis
immer wieder zu Leistungskürzungen.

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Nehmen Sie Cyber-Risiken enrst!

Die Arten der Cyber-Kriminaltät sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher.

Nie war es so leicht wie heute, im Internet Anleitungen und Tools für eine Cyber-Attacke zu finden. Durch den einfachen Zugang zu den Informationen kann also nicht mehr nur der IT-Freak im Keller, sondern theoretisch auch Ihr Nachbar zum Täter werden. Erwartungsgemäß wird die Internetkriminalität von Jahr zu Jahr noch weiter ansteigen. So leicht man zum Täter werden kann, so schnell kann man jedoch leider auch zum Opfer werden.

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Und plötzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie...

Die Zahlen sprechen für sich: 4,5 Millionen Ermittlungsverfahren
haben die Staatsanwaltschaften 2013 abgeschlossen
und die Gerichte sprachen 755.935 Verurteilungen
in Strafverfahren aus. Auch Sie als Unternehmer und Ihre
Mitarbeiter sind da einer Vielzahl von strafrechtlichen
Risiken ausgesetzt. Oft genügt der bloße Verdacht einer
Straftat, damit die Staatsanwaltschaft ermittelnd tätig wird.
Sie können sich das für Ihr Unternehmen nicht vorstellen?
Hier einige Beispiele aus dem Praxisalltag:

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Wenn Mitarbeiter Fehler machen

Ohne entscheidungs- und handlungsfreudige Mitarbeiter kann kaum ein Unternehmen kreativ und innovativ am Markt aktiv sein. Doch wenn aus kreativem Handeln plötzlich risiko-freudige Fahrlässigkeit der Mitarbeiter wird, kommen Unter-nehmen schnell ins Trudeln. Auch die sorgfältigste Mitarbei-terauswahl schützt nicht vor Fehlern bei der Stellenbesetzung. Selbst dem besten Mitarbeiter unterlaufen Fehleinschätzung einer Situationen oder falsche Entscheidung. Davor ist keine Entscheidungsebene einer Unternehmensstruktur gefeit.

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Sie könnten nicht nur Opfer sein, sondern auch selbst haftbar gemacht werden!

Die Arten der Cyber-Kriminaltät sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher. Nie war es so leicht wie heute, im Internet Anleitungen und Tools für eine
Cyber-Attacke zu finden. Durch den einfachen Zugang zu den Informationen kann also nicht mehr nur der IT-Freak im Keller, sondern theoretisch auch Ihr Nachbar zum Täter werden.
Erwartungsgemäß wird die Internetkriminalität von Jahr zu Jahr noch weiter ansteigen.

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#fridaysforfuture? – Mit Versicherungen können Sie sofort praktische Umwelthilfe starten!

Die Freitagsproteste von Schülern für ein politisches Handeln in Sachen Klimaschutz sind nur die aktuelle Spitze der jahrzehntelangen Entwicklung eines Umweltbewusstseins und eines ökologischen Gewissens in unserer Gesellschaft. Egal was man von den europaweiten Schüleraktionen halten mag, so ist der grundsätzliche Einsatz für die Natur und die Bewohnbarkeit unseres Planeten grundsätzlich etwas sehr Positives. Bis die Politik Hilfreiches umsetzen kann, vergeht erfahrungsgemäß viel Zeit. Fängt man bei sich selbst an, kann man sofort positive Akzente setzen. Jetzt kann natürlich nicht jeder ganzjährig mit dem Rad zur Arbeit fahren, komplett auf Plastik verzichten oder Bienen züchten. Es gibt auch andere Wege, ökologische Projekte zu unterstützen: beispielsweise auch mit bzw. über Versicherungen!

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Von behördlichen Sicherheitsvorschriften und Ihrem Versicherungsschutz für Betriebseinrichtung und Gebäude...

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt. Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wie soll sich „Otto Normalbürger“ da stets korrekt verhalten? Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? Die BGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften? Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!“ von sich geben können.

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Von Pedelecs und eBikes

Das Konzept des Fahrrads mit Hilfsmotor ist bereits sehr alt. Bereits 1919 bot DKW (die spätere Auto Union, heute Audi) ein solches Fahrzeugkonzept mit Verbrennungsmotor an. Auch die Variante mit Elektromotor ist bereits seit den 80er-Jahren in serienreifer Form erhältlich. Dennoch traten die „eBikes“ oder „Pedelecs“ erst in den letzten Jahren ihren Siegeszug als Lifestyleprodukt an. Im April 2013 waren bereits mehr als 1.000.000 dieser Elektrofahrräder auf deutschen Straßen im Einsatz. Gut 10 % davon fallen auf „schnelle Pedelecs“, die aus Eigenantrieb schneller als 25 km/h fahren können. Oft stellt sich dann die Frage, braucht es hierfür eine separate Haftpflichtversicherung. Braucht es eine eigene Absicherung bzw. ist diese gar verpflichtend vorgeschrieben?

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