Wenn Mitarbeiter Fehler machen

Ohne entscheidungs- und handlungsfreudige Mitarbeiter kann kaum ein Unternehmen kreativ und innovativ am Markt aktiv sein. Doch wenn aus kreativem Handeln plötzlich risiko-freudige Fahrlässigkeit der Mitarbeiter wird, kommen Unter-nehmen schnell ins Trudeln. Auch die sorgfältigste Mitarbei-terauswahl schützt nicht vor Fehlern bei der Stellenbesetzung. Selbst dem besten Mitarbeiter unterlaufen Fehleinschätzung einer Situationen oder falsche Entscheidung. Davor ist keine Entscheidungsebene einer Unternehmensstruktur gefeit.Egal ob ein Geschäftsführer beispielsweise die Herstellung eines schwer absetzbaren Produkts veranlasst, ohne zuvor ausreichende Marktanalysen vorgenommen zu haben, oder ob ein Sachbearbeiter versehentlich den Nachdruck eines Firmenprospekts in zu hoher Auflage in Auftrag gibt: Das Ergebnis ist ein Vermögensschaden, den Ihr Unternehmen erleidet. Lediglich die Schadenshöhe wird unterschiedlich ausfallen. Dass sich Firmen gegen diese Eigenschäden absichern können, ist Entscheidungsträgern häufig nicht bekannt.Lange Zeit war es Firmen nur möglich, sich gegen die finan-ziellen Folgen von Fehlern ihrer Führungskräfte abzusichern. Die D & O (auch als Managerhaftpflicht bekannt) kommt für Schäden dieser Art auf. Erst seit Kurzem können auf ähn-lichem Wege auch Vermögensschäden abgedeckt werden, die Ihrem Haus durch Fehler von Mitarbeitern auf niedrige-rer Stufen zugefügt werden. Die sog. Eigenschadenver-sicherung stellt eine innovative neue Abrundung zur Exis-tenzsicherung Ihres Unternehmens dar. Leider kommt es in Firmen immer wieder auch dazu, dass Mitarbeiter ganz bewusst und mutwillig eine Schädigung ihres Arbeitgebers herbeiführen. Fälle von Unterschlagung und Diebstahl sind alles andere als selten geworden. Man kann seinen Mitarbeitern nicht in die Köpfe schauen und erfährt oft nichts von deren privaten Problemen. Umso überraschender ist es dann, wenn kriminelle Handlungen ans Tageslicht kommen. Meist sind die Schädiger nicht in der Lage, den verursachten Schaden aus eigenen Mitteln zurück zu erstatten. Eine Vertrauensschadenversiche-rung hilft in Fällen dieser Art. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Diese Devise sollte immer gelten, wenn es um die Existenzsicherung Ihres Unternehmens geht

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