Fotovoltaikanlagen­versicherung

Eine Fotovoltaikanlage - Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht.

Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert. Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen.

Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.

Für wen ist die Versicherung?

Geeignet für alle Fotovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.

Was ist versichert?

Alle Teile der Fotovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.

Insbesondere durch:

• Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus

• Überspannung, Induktion, Kurzschluss

• Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden

• Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck

• Marder-/Tierbiss

Welche Gefahren sind u.a. nicht versichert?

• Vorsatz des Versicherungsnehmers

• Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben

• Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die montierten Anlagen am Versicherungsort.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Der Versicherungswert und damit die Beitragsberechnungsgrundlage wird von den Versicherern unterschiedlich definiert. Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kw/p.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag. Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Unsichtbar?

Spannungsschwankungen im Netz, deren Ursache nicht genau nachvollzogen werden konnten, führten zu einem Kurzschluss im Wechselrichter. Dieser musste komplett ausgetauscht werden. Zum Glück handelte es sich um eine relativ neue Anlage, was einen raschen Austausch des beschädigten Gerätes ermöglichte. Der Schaden wurde auf ca. 500 € geschätzt.

"Spielende" Kinder

Kinder warfen aus Übermut und Langeweile Steine auf die Module eines Sonnenkollektors und beschädigten dabei die transparente Kollektorabdeckung. Da die Kinder noch nicht deliktfähig waren und auch den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden konnte, gab es keinen durchsetzbaren Schadensersatzanspruch. Der Schaden wurde auf 5.500 € geschätzt.

Erfolglos

Über Nacht entwendeten unbekannte Täter die leichter zugänglichen Teile einer bereits montierten Fotovoltaikanlage. Die Ermittlungen der Polizei verliefen erfolglos. Der Schaden wurde auf 7.200 € geschätzt.

Kleine Ursache - große Wirkung

Relativ unscheinbare Bissspuren hinterließen Marder an der Verkabelung einer Fotovoltaikanlage. Diese reichten aus, um die Anlage funktionsunfähig zu machen, so dass über mehrere Tage kein Strom eingespeist werden konnte. Der Ertragsausfall wurde auf 550 € geschätzt.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Ertragsausfallversicherung: Nach einem versicherten Schaden in der Fotovoltaikanlagenversicherung kann die Anlage meist nicht unmittelbar wieder in Betrieb genommen werden. Oft dauert die Reparatur oder die Beschaffung der Ersatzteile längere Zeit. In diesem Zeitraum fehlen die geplanten Einnahmen der Anlage. Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.

Minderertragsdeckung: Als Betreiber einer Fotovoltaikanlage tragen Sie nicht nur das Risiko der Zerstörung der Anlage, auch der Ausfall der Einspeisevergütung kann Sie treffen. Soweit die Anlage durch Fremdkapital finanziert wurde, ist eine Versicherung unabdingbar.
Durch den Einschluss der Minderertragsversicherung können eventuelle Mindererträge der Fotovoltaikanlage infolge

• verminderter Globalstrahlung
• einer Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes
• einer vom Energieversorgungsunternehmen veranlassten Trennung vom Stromnetz
• eines Ausfalls des Einspeisezählers aufgefangen werden.

Betreiberhaftpflichtversicherung: Da der Betreiber einer Fotovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss, um Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung. Denn das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische Tätigkeit. Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Fotovoltaikanlage stehen, versichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.

Montageversicherung: Gerade während der Montage einer Fotovoltaikanlage können leicht größere Schäden an der Anlage entstehen z.B. durch Ungeschicklichkeit, höhere Gewalt und Diebstahl. Bis zur Übernahme durch den Besteller trägt das bauausführende Unternehmen die Gefahr für die zu errichtende Anlage. Deshalb empfiehlt sich für Installationsbetriebe und für die private Eigenmontage der Abschluss einer Montageversicherung.

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