Es ist sicher keine Neuigkeit für Sie: Die Gesetzliche Rente reicht nicht!
Im Durchschnitt erhalten aktuelle Rentner keine 800 Euro im Monat. Frauen sind hier – bedingt durch Erziehungszeiten und eine höhere Quote an Arbeit in Teilzeit - in der Regel noch schlechter gestellt. Nur selten erhalten sie mehr als monatlich 500 Euro. Im bestmöglichen Fall können Sie nach heutigem Stand mit maximal 60 bis 65 % Ihres derzeitigen Nettoeinkommens rechnen.
Dieser bestmögliche Fall setzt aber voraus, dass Ihnen Phasen der Arbeitslosigkeit, längeren Krankheit, Erziehungszeiten, Pflegezeit für Angehörige,… erspart bleiben.
Weiterhin dürfen Sie beim Einkommen keine Schwankungen nach unten erfahren – und bis zum 67. Lebensjahr werden Sie voraussichtlich auch arbeiten müssen.
Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie zumindest 45 Versicherungsjahre nachweisen (in der Regel Arbeitsjahre), damit der vorzeitige Ruhestand nicht mit Rentenkürzungen bestraft wird.
Wer kann in der heutigen Zeit all diese Hürden nehmen?
Weder bei den Akademikern noch bei den Arbeitern wird man dies als Regelfall antreffen. Die Zahl, die Ihnen in der jährlichen Renteninformation prognostiziert wird, geht also von Rahmenbedingungen aus, die man nicht mehr als selbstverständlich ansehen kann.
Die Realität im Alter muss daher etwas magerer eingeschätzt werden - schon, damit Sie eine gewisse Planungssicherheit für Ihren Ruhestand haben.
Die Renteninformation weist Sie aber auf einen sehr wichtigen Punkt hin:
"Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger ("Versorgungslücke"). Bei der ergänzenden Altersvorsorge sollten Sie - wie bei Ihrer zu erwartenden Rente - den Kaufkraftverlust beachten."
So finden Sie es Wort für Wort am Ende der ersten Seite einer jeden Renteninformation, die jährlich an Millionen Bürger verschickt werden.
Der Staat selbst weist Sie bereits heute darauf hin, dass Sie für das Alter sparen müssen. Der Staat selbst warnt, dass Renten künftig noch niedriger ausfallen werden.
Eine solche Offenheit erlebt man seitens der Politik eigentlich nur in Krisenzeiten - und mit Blick auf die Rente befinden wir uns auch bereits seit Jahren in einer solchen.
Im Kern funktioniert unsere Gesetzliche Rente so: Viele Beitragszahler zahlen heute ein, damit - ebenfalls heute - die Rente der Ruheständler davon gezahlt werden kann.
Rücklagen, die evtl. sogar durch Investition „von alleine“ wachsen können, sind in unserem Rentensystem gar nicht vorgesehen. Was rein geht, geht auch umgehend wieder raus.
Das System wurde noch unter Reichskanzler Bismarck eingeführt, also in einer Zeit, in der viele Kinder geboren wurden, und der Ruhestand „dank geringerer Lebenserwartung“ nur einige Jahre dauerte. Seit mehreren Jahrzehnten hinkt die mFunktionalität dieses Systems vor allem aus diesen Gründen:
• geringere Beitragseingänge aufgrund relativ hohen Anteils von Arbeitslosigkeit in der Bevölkerung
• ständig steigende Lebenserwartung (allein von 1980 bis 2014 stieg diese um ganze fünf Jahre!)
• dauerhaft niedrige Geburtenrate (dadurch weniger junge Menschen, wodurch der Anteil der alten Menschen an der
Gesamtbevölkerung ebenfalls stetig steigt)
Das System wird mittels massiver Bezuschussung aus Steuergeldern am Leben gehalten. Dabei wird es wohl auch bis auf Weiteres bleiben, da wohl keine Regierung den Kraftakt eines Systemwechsels auf sich nehmen wird.
Fakt bleibt auf jeden Fall: Wer im Ruhestand mindestens die heutige Lebensqualität genießen möchte, muss selbst für das Alter sparen.
Die steuerliche Behandlung - rin kleines Steuer"geschenk" des Staats
Der Gesetzgeber fördert einzelne Formen des Alterssparens direkt und sehr stark (Riester- und Basisrente sowie betriebliche Altersvorsorge), was bei klassischen Sparformen und Kapitalanlagen nicht der Fall ist.
Doch auch bei der flexiblen Privatrente möchte er eine fundierte Vorsorge für den Ruhestand belohnen. Für die Versteuerung lebenslanger Renten wird nur ein steuerpflichtiger Anteil, der sog. Ertragsanteil herangezogen.
Dieser liegt beispielsweise im Alter 67 bei nur 17 %. Somit bleibt ein Großteil der Rente steuerfrei. Ein weiterer Vorteil: Hierbei werden nur die Erträge ab Renteneintritt berücksichtigt. Somit bleiben alle Kapitalerträge, die während der Ansparzeit angefallen sind, steuerfrei!
Entscheiden Sie sich nach einer mind. 12-jährigen Laufzeit für eine Kapitalauszahlung ab Vollendung des 62. Lebensjahres, ist der Ertrag nur zur Hälfte steuerpflichtig (sog. Halbeinkünfteverfahren).
Unser nachstehendes Beispiel soll zeigen, welche Auswirkungen dies auf das Kapital hat, das Ihnen aus einem Sparplan und alternativ dazu, aus einer privaten Rentenversicherung im Ruhestand wirklich zur Verfügung steht (Kapitalabfindung).
Lebenslanger (Versorgungs-)Lückenschluss gefällig?
Der zweite Unterschied, den wir feststellten können, liegt in der Verrentung. Da Ihnen mit der Gesetzlichen Altersrente eine monatliche Einkommenslücke entsteht, die ein Leben lang präsent ist, ergibt es auch Sinn, sich das Altersguthaben eines Vorsorgevertrags auch monatlich auszahlen zu lassen. Eine lebenslange Rente ist die perfekte Lösung.
So eine Absicherung kann Ihnen allerdings nur und ausschließlich eine Rentenversicherung bieten. Nur hier erwerben Sie mit Ihrem Alterssparen auch den Versicherungsschutz
einer garantierten, lebenslangen Rente - ganz egal, wie alt Sie auch immer werden, die Rentenversicherung wird zahlen.
Und wenn Sie früh sterben? Auch dann stellt die Rentenversicherung - je nach Anbieter und Tarif - verschiedene Möglichkeiten der Hinterbliebenenversorgung zur Auswahl. Das verbleibende Vertragsguthaben bleibt Ihren Hinterbliebenen erhalten.
Ein Entnahmeplan lässt sich wie ein Sparplan darstellen - nur umgekehrt. Um diesen berechnen zu können, muss jedoch immer bereits vor Beginn seiner monatlichen Auszahlungen auch festgelegt werden, über wie viele Jahre er laufen soll.
Das Problem liegt nahe: Leben Sie nach Renteneintritt nun doch noch 30 und nicht nur 25 Jahre, fällt die „Zusatzrente“ für die letzten fünf Jahre einfach aus, weil der Kapitalstock aufgebraucht wurde. Da gerade in diese letzten Lebensjahre auch das Volksproblem der Pflegebedürftigkeit mit all den hohen Kosten fällt, kann das den finanziellen Super-GAU für Sie und Ihre Familie bedeuten.
Ist die Altersvorsorge also ein Versicherungsthema?
Bei nüchterner Betrachtung allein dieser beiden Punkte muss man zu dem Ergebnis kommen, dass Altersvorsorge ganz klar ein Versicherungsthema ist. Steuerliche Begünstigung und die Option auf eine tatsächlich lebenslange Rente sind ganz klare Zeichen dafür.
Alle anderen Formen des Sparens dienen vom Charakter her entweder einem anderen Hauptzweck (z. B. Bausparvertrag) oder aber keinem konkreten und sammeln Geld eher zu Konsumzwecken (z. B. Sparbuch).