Wenn eine Lüge den Versicherungsschutz kostet
Ein Versicherter, der seinen Versicherer bei der Meldung eines Schadens bewusst belügt, hat keinerlei Anspruch auf Versicherungsleistungen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 23. Juli 2014 hervor (Az.: 5 U 79/14)