Vom Sinn und Zweck einer Wohngebäudeversicherung

Verursacht ein Mieter einen Schaden an der Mietsache, der im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung versichert ist, so ist sein Vermieter in der Regel dazu verpflichtet, diese Versicherung in Anspruch zu nehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 19. November 2014 entschieden.

Zurück

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns einfach an.

0451 - 120 117 - 0