Streit um Kasko-Glasbruchschaden

Ein Autoverglaser, der einem kaskoversicherten Kunden im Fall des Austauschs beziehungsweise der Reparatur einer Scheibe einen Gutschein für einen Folgeauftrag verspricht, handelt wettbewerbswidrig. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. November 2013 hervor (Az.: 4 U 31/13).

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