Mehr als jemals zuvor: Datenschutz ist Chefsache!

Am 25. Mai ist Stichtag! Ab dann hat ausnahmslos jedes Unternehmen in Deutschland die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) zu erfüllen.

Bei Verstößen muss mit erheblichen Bußgeldern gerechnet werden. Hier sind bereits bei leichten Verstößen bis zu 10 Mio. Euro (oder 2 % des weltweiten Konzern-Jahresumsatzes) vorgesehen. Bei schwerwiegenderen Verstößen sogar das Doppelte (z. B. Missachtung der Grundprinzipien der DSVGO).

Die Verordnung macht es grundsätzlich bereits nötig, dasThema Datenschutz quer durch alle Abteilungen Ihres Betriebs neu zu bewerten. Zudem sollte wirklich jeder Mitarbeiter bzgl. der hohen Bedeutung, die dem Datenschutz beizumessen ist, sensibilisiert werden. Jedes Unternehmen, das mehr als neun Mitarbeiter hat und in dem personenbezogene Daten IT-gestützt verarbeitet werden, muss laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten vorweisen können. Damit eine Firma unter diese Vorschrift fällt, genügt bereits die Verwendung von E-Mails!

Als Datenschutzbeauftragter kann ein Mitarbeiter eingesetzt werden – allerdings ist auch ein externer Datenschutzbeauftragter eine erlaubte Lösung.

Dass die Inhalte der DSGVO den Nerv der Zeit treffen, muss von einem sehr konsequenten Vorgehen der Aufsichtsbehörden ausgegangen werden. Entsprechend hoch werden Bußgelder bei Verstößen künftig ausfallen. Ein Abwälzen der Bußgelder auf eine Haftpflichtversicherung ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Lediglich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sind rechtliche Auseinandersetzungen beinhaltet. Hierüber können Sie sich aber „nur“ gegen Vorwürfe verteidigen. Im Falle eines Schuldspruchs müssen Sie das Bußgeld dennoch selbst aufbringen.

Wir empfehlen daher, den Lösungsweg über einen externen Datenschutzbeauftragten zu wählen, an den man sich im Fall der Fälle dann mit den eigenen Ansprüche nrichten kann. Für Ihre Fragen sind wir sehr gerne da!

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