Direktversicherung – von den Pflichten der Arbeitgeber

Ein Beschäftigter hat keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz, wenn ihn sein Arbeitgeber nicht auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung hinweist. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21. Januar 2014 entschieden (Az.: 3 AZR 807/11).

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