Damit die Rentenansprüche korrekt sind

Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, für jeden Arbeitnehmer, der über dem 31. Dezember des Vorjahres bei ihm beschäftigt war, eine Jahresmeldung unter anderem über die Höhe des rentenversicherungs-pflichtigen Verdienstes abzugeben. Eine Kopie dieser Bescheinigung muss der Arbeitgeber auch dem jeweiligen Arbeitnehmer aushändigen. Da von dieser Jahresmeldung unter anderem die Rentenansprüche berechnet werden, sollte jeder Arbeitnehmer genau prüfen, ob die dort getroffenen Angaben auch korrekt sind.

Zurück

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns einfach an.

0451 - 120 117 - 0