Wenn durch einen Einkaufswagen ein Fahrzeug beschädigt wird

Kommt auf einem Kundenparkplatz während eines Ladevorgangs ein Einkaufswagen ins Rollen, so kann nicht etwa der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer des Schädigers, sondern nur er selbst beziehungsweise sein Privathaftpflicht-Versicherer von dem Geschädigten in Anspruch genommen werden. Das hat das Amtsgericht München mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil vom 5. Februar 2014 entschieden.

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