Streit um Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen

Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, ob ein Beschäftigter, der sensible Daten seines Arbeitgebers an den Betriebsrat eines Schwesterunternehmens weitergibt, entlassen werden darf. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 4. März 2015 hervor (Az.: 3 Sa 400/14).

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