Rechtsstreit um Fristversäumnis

Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels eines Telefaxes muss ein Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass der Sendebericht nicht nur auf vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes, sondern auch auf die richtige Empfängernummer kontrolliert wird. Dazu reicht eine Überprüfung anhand einer geräteintern verwendeten Kurzwahlnummer nicht aus, so der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 11. Dezember 2013 (Az.: XII ZB 229/13).

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