Erneuter Streit um elektronische Gesundheitskarte
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild verstößt weder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen noch gegen das Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung. Das hat der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 26. September 2013 entschieden.