Aktuelles
BaFin plädiert für neue Lebensversicherungs-Produkte
Die Aufsicht erneuerte ihre Empfehlung an die Lebensversicherer, neue Produkte zu entwickeln. Beim Verbraucherschutz sind nicht nur der Gesetzgeber und die Aufsicht gefragt, sondern auch der Kunde selbst. Die Zinszusatzreserve belastete die Unternehmen im Jahr 2013 mit sechs Milliarden Euro. Bei der Bemessung der Überschussbeteiligung rät BaFin-Präsidentin Dr. Elke König zu Behutsamkeit.
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DGB begrüßt Rentenreformpläne der Großen Koalition
Die Rentenreformpläne der Großen Koalition sind vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) überwiegend begrüßt worden. Kritisch wird die Finanzierung der höheren Mütterrente gesehen. Auch für die Einigung beim Thema Mindestlohn gab es Beifall.
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Wer nicht privat vorsorgt, wird der Verlierer sein
Auch das Jahr 2014 wird für die Versicherungswirtschaft zu einem weiteren Jahr mit großen Herausforderungen werden. Dabei dürften sich die Versicherer aber nicht ständig von Verbraucherschützern, Politik und Medien in die Ecke stellen lassen, sondern müssten selbst hörbarer werden. Diese Meinung vertrat Concordia-Chef Dr. Heiner Feldhaus auf dem Neujahrsempfang des Berliner Assekuranzclubs von 1877 e.V. (BAC). Zugleich brach er eine Lanze für die nachhaltige private Altersvorsorge.
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Das waren die besten Geldanlagen 2013
Der Bankenverband hat errechnet, was die beste Geldanlage im vergangenen Jahr war. Ergebnis: Die höchste Rendite war mit deutschen Aktien (Dax-Werte) zu erzielen. Dafür machten Anlagen in Gold herbe Verluste.
Streit um Kasko-Glasbruchschaden
Ein Autoverglaser, der einem kaskoversicherten Kunden im Fall des Austauschs beziehungsweise der Reparatur einer Scheibe einen Gutschein für einen Folgeauftrag verspricht, handelt wettbewerbswidrig. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. November 2013 hervor (Az.: 4 U 31/13).
Erneuter Streit um elektronische Gesundheitskarte
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild verstößt weder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen noch gegen das Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung. Das hat der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 26. September 2013 entschieden.
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